Rechtsprechung
   RG, 13.03.1941 - 2 D 408/40   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1941,311
RG, 13.03.1941 - 2 D 408/40 (https://dejure.org/1941,311)
RG, Entscheidung vom 13.03.1941 - 2 D 408/40 (https://dejure.org/1941,311)
RG, Entscheidung vom 13. März 1941 - 2 D 408/40 (https://dejure.org/1941,311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1941,311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ein Bescheid des Vorsitzenden, daß über einen gemäß dem § 219 StPO. gestellten Antrag des Angeklagten in der Hauptverhandlung entschieden werden würde, entspricht nicht dieser Vorschrift. Die Ablehnung eines derartigen Antrages mit der Begründung, die Beweistatsachen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 75, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52

    Rechtsmittel

    Auch das RG hat in mehreren nicht veröffentlichten Entscheidungen entgegen RGSt Bd. 64 S 385 dahin entschieden, dass die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens die Entfernung einzelner Personen aus dem Sitzungssaal nicht ausschliessen (Urteil vom 9. November 1931 - 3 D 462/31 - und vom 13. März 1941 - 2 D 408/40).
  • BGH, 26.10.1954 - 2 StR 197/54

    Rechtsmittel

    Unter diesen Umständen durfte die Strafkammer davon ausgehen, daß ein Verzicht vorlag (RGSt 75, 165).
  • BGH, 10.05.1983 - 5 StR 221/83

    Beanstandung des Nichtbescheidens des Beweisantrags auf Vernehmung des Zeugen -

    Auf die Beachtung der zwingenden Vorschrift des § 244 Abs. 6 StPO können die Verfahrensbeteiligten nicht verzichten (RGSt 75, 165, 168; BGH Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 370/56, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1957, 268; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 754, 767).
  • BGH, 15.12.1954 - 1 StR 178/53

    Rechtsmittel

    Auf eine Verletzung des § 219 Abs. 1 Satz 2 StPO kann die Revision im allgemeinen nicht gestützt werden, da der Angeklagte, dem auf einen schriftlichen Beweisantrag kein Bescheid erteilt worden ist, in der Hauptverhandlung Gelegenheit hat, auf seinen Antrag zurückzukommen, zumal wenn ihm ein Verteidiger zur Seite steht (vgl. RGSt 61, 376, 378; 75, 165 ff und die dort angeführten weiteren Entscheidungen).
  • BGH, 26.06.1968 - 3 StR 163/68

    Rechtsmittel

    Die Ablehnung des gemäß § 219 StPO gestellten Beweisantrags durch den Vorsitzenden mit dieser Begründung ist unzulässig (RGSt 75, 165, 167; BGHSt 1, 51, 53) [BGH 06.03.1951 - 1 StR 68/50].
  • BGH, 08.02.1955 - 1 StR 446/54

    Rechtsmittel

    Dieser war jedoch weder geladen noch erschienen (§ 245 StPO); der Verzicht betraf also nur einen vor der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrag des Verteidigers, der vor dem erkennenden Gericht nicht wiederholt wurde und auf dessen Übergehung die Revision deshalb nicht gestützt werden kann (RGSt 61, 376, 378; 75, 165 ff; BGH 1 StR 178/53 v. 15. Dezember 1954).
  • BGH, 05.07.1951 - 4 StR 281/51

    Rechtsfolgen des Unterbleibens einer zugesicherte Vorlage des Antrags zur

    Nach § 219 StPO musste der Vorsitzende dem Antrag entweder stattgeben oder ihn ablehnen; er durfte nicht die Entscheidung dem erkennenden Gericht in der Hauptverhandlung überlassen (RGSt 61, 376; 75, 165, 167).
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 603/56

    Rechtsmittel

    Zutreffend stützt sie jedoch diese Rüge nur auf die Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO), weil ein vor der Hauptverhandlung gestellter Beweisantrag regelsweise vom Gericht nicht als ein solcher beschieden zu werden braucht, sofern er nicht in der Hauptverhandlung wiederholt worden ist (vgl. RGSt 72, 232); denn es kann dann davon ausgegangen werden, daß er nicht aufrechterhalten werden soll (vgl. RGSt 75, 165).
  • BGH, 08.01.1957 - 5 StR 370/56

    Rechtsmittel

    Zwar können die Beteiligten nicht wirksam darauf verzichten, daß der § 244 Abs. 6 StPO beachtet wird (RGSt 75, 165 [168]).
  • BGH, 16.10.1952 - 4 StR 116/52

    Rechtsmittel

    Er hätte den Beweisantrag in der Hauptverhandlung wiederholen müssen, wenn er auf die Vernehmung der Claudia G. Wert legte (RGSt 72, 231 ff; 75, 165 ff; RG JW 1932, 1660, 15; BGE 4 StR 596/51 vom 2. November 1951).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht